Vereine, Stiftungen und Kapitalgesellschaften insbesondere im Rahmen von gemeinnützigen und mildtätigen Organisationen haben ganz spezielle Beratungsbedürfnisse. Zur Erfüllung dieser Bedürfnisse haben wir bereits im Jahr 2005 unseren Fachbereich Gemeinnützigkeit installiert und seitdem ausgebaut.
Wir erfüllen bei Ruschel & Coll. die Ansprüche unserer Mandanten durch eine exzellente Betreuung getreu unserem Motto „VORdenken und NACHrechnen“.
Unsere grundsätzlichen Lösungsvorschläge im täglichen Geschäft zur Finanz- und Lohnbuchhaltung, zu handelsrechtlichen und steuerlichen Jahresabschlüssen und zu Steuererklärungen sind im Rahmen des Fachbereichs "Gemeinnützigkeit" speziell auf gemeinnützige und mildtätige Organisationen hin ausgerichtet, denn auch für diese Einrichtungen gelten die Vorgaben zu ordnungsgemäßer Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie die gesetzlichen Fristen.
Unsere Schwerpunkte liegen vor allem in der Begleitung bis zur Anerkennung als gemeinnützige oder mildtätige Organisation sowie der Erfüllung der besonderen Anforderungen durch das Finanzamt für Satzung, tatsächlicher Geschäftsführung und Mittelverwendung.
Hierbei kommt vor allem der Beratung zu Spenden, Zustiftungen und Zuwendungen bei Mittelbeschaffung oder Mittelverwendungen als auch bei der Gestaltung von Rücklagen und der Bildung von Rückstellungen eine große Bedeutung zu.
Im Laufe von 15 Jahren Beratung und Betreuung ist es Ruschel & Coll. zudem gelungen, sehr gute Kontakte zu Finanzämtern, Branchenverbänden, Stiftungsaufsicht und Banken, speziell im gemeinnützigen und/oder mildtätigen Bereich, zu knüpfen.
Unser Fachbereich Gemeinnützigkeit geht mit neuen und bekannten Mitarbeitern gestärkt daran, unsere exzellenten und qualitativ hochwertigen Leistungen weiter für Sie auszubauen.
Außerdem steht Ihnen unser hauseigenes Team Lohnbuchhaltung wie gewohnt für Fragen rund um Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie individuelle Beratungsleistungen gern zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner
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Steuerberater Christian Ruschel |