Abzinsung § 253HGB

Seit Einkraftreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sind langfristige Rückstellungen in der Handelsbilanz gemäß § 253 (2) HGB mit einem, ihrer Restlaufzeit entsprechenden, Marktzins abzuzinsen.

Diese Abzinsungszinssätze werden monatlich von der Deutschen Bundesbank aktualisiert und veröffentlicht.

In den verlinkten Übersichtstabellen (Excel) sind die Abzinsungszinssätze zum jeweiligen Monatsultimo nach Restlaufzeiten sortiert dargestellt.

Bei Rückfragen zur Anwendung des § 253 (2) HGB stehen Ihnen unsere Mitarbeiter des Teams Jahresabschluss/Beratung gern zur Verfügung.

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