Anhebung der Umsatzfreigrenze auf 45.000 Euro

Last Updated on 24.03.2021 by Cathleen Ruschel

Schon lange wurde eine Erhöhung der Umsatzfreigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gefordert. Diese wird nun mit der Erhöhung von 35.000 € auf 45.000 € umgesetzt.

Somit bleiben ab 2021 Gewinne körperschaft- und gewerbesteuerfrei, wenn deren Einnahmen im betroffenen Jahr nicht über 45.000 € (einschließlich Umsatzsteuer) lagen.

 

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