Ab 2022 Änderung der Beitragserhebung der VBG
Zur deutschen Sozialversicherung gehörte neben der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung auch die weniger bekannte gesetzliche Unfallversicherung. Die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung werden in Deutschland von derzeit neun branchenspezifischen Berufsgenossenschaften für die gewerbliche Wirtschaft übernommen. Eine dieser Berufsgenossenschaften ist die Verwaltungsberufsgenossenschaft, kurz VBG.
Die Zuständigkeit der VBG erstreckt sich dabei nicht nur auf „Verwaltungsunternehmen“, sondern auch auf Freiberufler, wie Steuerberater, Rechtsanwälte oder Architekten, sowie Unternehmen der IT-Branche, Werbung oder Bildung. Auch Tourismus- und Zeitarbeitsunternehmen sind Mitglieder der VBG. Insofern ist der VBG-Vorstandsbeschluss zur Umstellung der Erhebung von Beiträgen ab 2022 für viele Unternehmen von Bedeutung.
Bisher wurden die VBG-Beiträge immer nachträglich für das Vorjahr erhoben. Das bedeutete beispielsweise, der gesamte Beitrag für das Geschäftsjahr 2020 wurde im Frühjahr 2021 festgesetzt und in einer Summe zur Zahlung fällig.
Mit Wirkung zum 01.01.2022 hat die VBG auf eine vorschüssige Beitragszahlung umgestellt. Grundlage der Vorschussfestsetzungen für 2022 ist die Beitragsmeldung für das Jahr 2021. Die Vorschüsse werden ab 2022 vierteljährlich zur Quartalsmitte fällig. Eine Besonderheit gilt für Beitragsvorschüsse von weniger als 5.000 EUR/Jahr. In diesen Fällen wird der gesamte Vorschuss in einem Betrag im zweiten Quartal am 15.05. fällig. Die Abrechnung des tatsächlichen Gesamtbeitrags erfolgt dann unter Anrechnung der Vorschüsse mit dem nächsten Beitragsbescheid im Jahr 2023.
Tipp: Der VBG-Vorstandsbeschluss zur Änderung des Systems der Beitragserhebung führt einmalig dazu, dass der Beitrag für das Jahr 2021 nicht erhoben wird. Für bilanzierende Unternehmen, die Mitglied der VBG sind, entfällt somit im Jahresabschluss 2021 einmalig die Grundlage für eine Rückstellung von BG-Beiträgen. Weitere Informationen gibt es auf der Sonderseite der VBG unter www.vbg.de/vorschuss