Änderung des Reisekostenrechts ab 2014

Das steuerliche Reisekostenrecht wird ab dem 1.1.2014 vereinfacht und vereinheitlicht. So werden bei den Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen die Mindestabwesenheitszeiten verringert, sodass es statt bisher drei unterschiedlichen Abzugsbeträgen nur noch zwei gibt, nämlich 12 und 24 €. Für eintägige Dienstreisen ohne Übernachtung ab einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden und für den An- und Abreisetag bei einer mehrtägigen Dienstreise können pauschal 12 € berücksichtigt werden. Bei einer mehrtägigen Dienstreise und einer 24-stündigen Abwesenheit werden pauschal 24 € berücksichtigt.

Für die Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte wird gesetzlich festgelegt, dass es höchstens noch eine regelmäßige Arbeitsstätte je Dienstverhältnis gibt. Welche von mehreren Arbeitsstätten das ist, wird durch den Arbeitgeber oder anhand quantitativer Elemente festgelegt. Aus der regelmäßigen Arbeitsstätte wird begrifflich die erste Tätigkeitsstätte.

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