Berufe vorgestellt: Bachelor of Arts (Steuern- und Prüfungswesen)

Simone Rau hat unsere Mitarbeiter Martin Pennewiss und Madeleine Lambrecht über ihr betriebswirtschaftliches Studium in der Fachrichtung Steuern- und Prüfwesen befragt:

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Wie war der Weg zum Bachlor of Arts Steuern und Prüfungswesen?

M. Lambrecht: Nach dem Abitur habe ich erfolgreich eine Ausbildung zur Steuerfachangestellten absolviert. Danach habe ich mich im Studiengang Steuern und Prüfungswesen an der Adam-Ries-FH eingeschrieben.

M. Pennewiss: Nach erfolgreichem Abschluss zum Steuerfachangestellten im Jahr 2010 suchte ich nach einer Form der weiteren Abschlussqualifikation im Bereich Steuern- und Rechnungswesen. Dabei stieß ich auf das duale Studium, Steuern- und Prüfungswesen, an der ARFH (jetzt IUBH).

Wann wurde das Studium absolviert?

M.Lambrecht: Das Studium habe ich im Oktober 2011 begonnen und werde es im März 2015 beenden.

M. Pennewiss. Das Studium begann im Oktober 2010 und endete mit Abgabe der Bachelorarbeit am 31. März 2014.

Wieso gerade diese Qualifizierungsvariante?

M. Lambrecht: So verkürze ich die Wartezeit zur Steuerberaterprüfung.

M. Pennewiss: Durch den Abiturabschluss kam für mich nur der weitere Weg über ein Studium in Frage. Der Bachelor ist dabei die erste Hürde des Studiums. Die Möglichkeit theoretisch erlerntes Wissen zeitgleich in der Praxis anzuwenden in Form des dualen Studiums war hierbei für mich die beste Form der Weiterbildung.

Welche Voraussetzungsbedingungen gelten?

M. Lambrecht: Abitur, Spaß an Zahlen, rechtliches Verständnis und Engagement

M. Pennewiss: Folgende Bedingungen gelten als Voraussetzungsmöglichkeiten: Allgemeine Hochschulreife (Abitur), fachgebundene Hochschulreife (fachgebundenes Abitur), Fachhochschulreife, erfolgreiches Ablegen der Meisterprüfung, erfolgreicher Abschluss eines Bildungsgangs zum staatlich geprüfter Techniker oder staatlich geprüfter Betriebswirt. Für das Studieren ohne Abitur sind qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und mindestens drei Jahre hauptberuflich tätig waren, grundsätzlich berechtigt. Ein Studium an der IUBH kann nach bestandenem Eignungstest aufgenommen werden.

Wie war die Entwicklung im Unternehmen – gab es einen Zusammenhang zur Qualifizierung?

M. Lambrecht: Ich bin erst während der Studienzeit zu Ruschel & Coll. gekommen. Seit dem werde ich in allen Bereichen gefördert.

M. Pennewiss: Von 2007-2012 war ich in einer Steuerberatungsgesellschaft in Erfurt tätig. Mein Aufgabengebiet umfasste dabei die Erstellung von Jahresabschlüssen sowie Steuererklärungen der mir zugeteilten Mandate. Anfang 2013, nach Abschluss des vierten Semesters, bewarb ich mich bei der audit season Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Ausschlaggebend hierfür war die Möglichkeit die vorwiegend steuerorientierte Sachbearbeitung durch die Tätigkeit als Prüfungsassistent in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu tauschen. Das Aufgabengebiet wechselte nun von der Erstellung zur Prüfung.

Muss man sich automatisch weiterqualifizieren?

M. Lambrecht: Ich denke es gibt kein Muss aber ein Kann.

M. Pennewiss: Der Berufsweg in Steuer-, Rechnungs-, oder Prüfungswesen bedarf auf Grund ständiger gesetzlicher Änderungen dauerhaft der persönlichen Fortbildung. Das Studium, in Form seiner Weiterbildung, gibt neben den Themenbereichen des Steuer- und Prüfungswesen einen zusätzlich Einblick in weitere Themenbereiche, welche nicht immer praxisrelevant sind, jedoch werden können. Hierzu  zu erwähnen ist Beispielsweise das Lehrgebiet des internationalen Steuerrechts.

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