Bestätigungsvermerk mit elektronischer Signatur

Eine elektronische Signatur ist eine digitale Form der Unterschrift, die die Identität des Unterzeichners und die Integrität des Dokuments gewährleistet. Es gibt drei Arten von elektronischen Signaturen: die einfache, die fortgeschrittene und die qualifizierte Signatur. Die qualifizierte elektronische Signatur ist die einzige, die rechtlich der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt ist.
Für Wirtschaftsprüfertestate kann eine qualifizierte elektronische Signatur verwendet werden, um den Bestätigungsvermerk als elektronisches Original auszufertigen. Dies hat den Vorteil, dass der Bestätigungsvermerk schneller und sicherer übermittelt werden kann und Papier gespart wird.

Die Sicherheit der elektronischen Unterschrift hängt von der Art der Signatur ab. Die qualifizierte elektronische Signatur ist die sicherste Form, da sie folgende Merkmale hat:

Sie basiert auf einem qualifizierten Zertifikat (auf einer Signaturkarte), das nur von einem vertrauenswürdigen Anbieter ausgestellt werden kann. Die Signaturkarte kommt zusammen mit einer PIN in einer sicheren Signaturerstellungseinheit zum Einsatz. Diese Kombination gewährleistet die Identifizierung des Unterzeichners und die Unverfälschbarkeit des Dokuments.
Dagegen sind die einfache und die fortgeschrittene elektronische Signatur weniger sicher, da sie diese Merkmale nicht oder nur teilweise erfüllen.

Um die Echtheit einer elektronischen Signatur zu prüfen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, je nachdem, wie die Signatur erstellt und übermittelt wurde.
Wenn die Signatur in einer E-Mail-Nachricht enthalten ist, können Sie in der Statuszeile Signiert von auf die E-Mail-Adresse der Person klicken, die die Nachricht signiert hat, und die Gültigkeit der Signatur überprüfen. Wenn die Signatur in einem PDF-Dokument enthalten ist, können Sie auf die digitale Unterschrift klicken und ihre Eigenschaften aufrufen, um das qualifizierte Zertifikat zu sehen, das den Namen des Unterzeichners enthält.

Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ruschel Audit & Consulting bietet unseren Prüfungsmandaten seit diesem Jahr die Auswahl zwischen einem Prüfbericht mit klassischer handschriftlicher Unterschrift auf Papier oder als PDF mit qualifizierter, elektronischer Signatur an. Oftmals wird zusätzlich zum PDF mit elektronischen Signatur noch ein Papierexemplar gewünscht. Dieses optionale Papierexemplar hat jedoch nur noch den Charakter einer Kopie, selbst dann, wenn es zusätzlich handschriftlich unterschrieben wird. Deshalb enthält der Ausdruck den Vermerk „KOPIE“. Umgekehrt ist ein Faksimile der Unterschrift bei einer elektronischen Signatur eines PDF nur „optisches Schmuckwerk“ und hat keine rechtliche Bedeutung. Entscheiden ist die Verifizierung der aufgebrachten elektronischen Signatur.

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