Aufwendungen für ein Notrufsystem in einer Seniorenresidenz sind haushaltsnahe Dienstleistungen
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Aufwendungen für ein Notrufsystem, das innerhalb einer Wohnung im „Betreuten Wohnen“ Hilfeleistung rund um die Uhr sicherstellt, als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden können....