Gewinn aus marktüblicher Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung stellt keinen lohnsteuerbaren Arbeitslohn dar
Der Gewinn (Differenz zwischen [Rück-]Kaufpreis und Anschaffungskosten) aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung ist kein lohnsteuerbarer Vorteil, auch wenn der Arbeitnehmer die Beteiligung an seinem Arbeitgeber zuvor verbilligt erworben hat....