Elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM-Verfahren) startet
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) plant, nach mehreren Verzögerungen, ab 01.11.2012 das ELStAM-Verfahren zu starten. Ab diesem Zeitpunkt können Arbeitgeber die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) der Arbeitnehmer mit Wirkung ab 01.01.2013 abrufen.
Arbeitgeber haben das ELStAM-Verfahren grundsätzlich für laufenden Arbeitslohn, der für einen nach dem 31.12.2012 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird und für sonstige Bezüge die nach dem 31.12.2012 zufließen, anzuwenden.