Hilfen für Hochwassergeschädigte
Die vom Hochwasser im Juni 2013 betroffenen Bundesländer haben zusammen mit dem Bundesministerium der Finanzen Maßnahmen beschlossen, die steuerliche Erleichterungen für die Geschädigten bringen sollen.
Unter www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2013/06/2013-06-19-PM44.html können die einzelnen länderspezifischen Informationen abgerufen werden.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat ein 10-Punkte-Programm gestartet. Unter www.kfw.de/kfw.de.html sind die einzelnen Punkte aufgeführt. Das für ein Jahr laufende Programm hilft betroffenen Unternehmen, privaten Hausbesitzern und Kommunen mit erheblich verbilligten Darlehen. Zur Behandlung von Spenden und weiteren steuerlichen Erleichterungen kann die Homepage www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2013-06-21-flutopferhilfe-steuerliche.pdf?__blob=publicationFile&v=1 aufgerufen werden.
Hinweis: Hochwassergeschädigte sollten auf jeden Fall mit dem Steuerberater sprechen, weil die vielen Punkte im Einzelfall abgestimmt werden müssen.