Im Interview: Bilanzbuchhalterin Mandy Rosenkranz

Aus- und Fortbildung ist bei Ruschel & Collegen ein wesentlicher Bestandteil der Mitarbeiterbindung. Unsere Kollegin Mandy Rosenkranz hat vor wenigen Monaten ihre Qualifikation zur Bilanzbuchhalterin erfolgreich abgeschlossen. Im folgenden Interview berichtet sie über Details und Hintergründe dieser beruflichen Qualifizierung.

 

Wie war dein Weg zur geprüften Bilanzbuchhalterin? 

Nach meiner bestandenen Abschlussprüfung zur Steuerfachangestellten suchte ich nach einer Weiterqualifizierung. Ich vereinbarte einen Beratungstermin bei der Aus- und Fortbildungsabteilung der IHK Erfurt. In wenigen Minuten fanden wir den Lehrgang „geprüfte Bilanzbuchhalterin“. Die Inhalte des Kurses und die beruflichen Chancen überzeugten mich und ich meldete mich für den Kurs an. Hilfreich war auch die im Vorfeld bereits zugesicherte Unterstützung meines Arbeitgebers Ruschel & Coll. für diese Qualifizierungsmaßnahme.

 

Muss man sich automatisch weiterqualifizieren? 

Automatisch sicherlich nicht. Aber die ständige Fortbildung ist in unserem Beruf zwingend notwendig. Und warum sollte man sich dann nicht auf dem Weg der Weiterqualifizierung fortbilden? Denn dieser Weg hat dann nicht nur persönliche Vorteile sondern die Kanzlei hat auch qualifizierte Mitarbeiter.

 

Wann hast du die Ausbildung zur Bilanzbuchhalterin absolviert? 

Bei der IHK kann man die Fortbildung in zwei Varianten absolvieren. Die erste Variante ist die Ausbildung mit Vollzeitunterricht. Diese Variante schied für mich aus, da ich bei Ruschel & Collegen in Vollzeit beschäftigt bin. Somit wählte ich die zweite Kursmöglichkeit der IHK und absolvierte die Weiterbildung im Teilzeitunterricht. Meine Ausbildung zur geprüften Bilanzbuchhalterin begann im Oktober 2017 und endete im Januar 2020.

 

Wieso hast du dich gerade für diese Qualifizierungsvariante entschieden? 

Für meine praktischen Tätigkeiten erschien mir die Ausbildung zur Bilanzbuchhalterin sinnvoller, als die alternative Qualifikation zur Steuerfachwirtin. Insbesondere im Bereich Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss konzentriert sich die Ausbildung zur Bilanzbuchhalterin auf die Besonderheiten der Bilanzierung und der Kosten- und Leistungsabrechnung.

 

Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? 

Um die Ausbildung zur Bilanzbuchhalterin beginnen zu können, benötigt man einen anerkannten kaufmännischen Berufsabschluss. Außerdem muss eine umfassende (mindestens 3-jährige) Tätigkeit im betrieblichen Rechnungswesen nachgewiesen werden.

 

Wie siehst du deine berufliche Entwicklung bei Ruschel & Collegen? 

Natürlich hilft eine Weiterqualifizierung auch bei der eigenen beruflichen Entwicklung im Unternehmen. In meinen Fall habe ich neben der Finanzbuchhaltung nun auch die Erstellung von Jahresabschlüssen für Unternehmen verschiedener Rechtsformen übernommen. Das im Rahmen dieser Qualifizierung erlangte Wissen ermöglicht mir auch die Unterstützung meiner Kollegen bei Problemlösungen und fachlichen Beratung von unseren Mandanten. Deshalb folgte auch mein innerbetrieblicher Wechsel in unser Team Beratung/Jahresabschluss mit dem Fachbereich Gemeinnützigkeit.

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