Kontrollgebühren: Umsatzsteuerpflichtige Leistung?

Infolge einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs EuGH-Urteil C-90/ 20 vom 20.01.2022 (Apcoa Parking), hat das Bundesfinanzministerium mit Schreiben III C 2 – S 7100/ 19/ 10004: 005 vom 15.12.2023  Abschnitt 1.3 des Umsatzsteuer-Anwendungserlass um einen neuen Absatz 16b ergänzt.

Danach sind Kontrollgebühren, die ein mit dem Betrieb privater Parkplätze betrauter Unternehmer von den Nutzern der Parkplätze für die Nichtbeachtung der Allgemeinen Nutzungsbedingungen dieser Parkplätze erhebt, Entgelte für eine steuerpflichtige Leistung des Dienstleisters. Für bis zum 15.12.2023 eingegangene Zahlungen beanstandet die Finanzverwaltung es jedoch nicht, wenn darin echter Schadensersatz gesehen wird.

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