Neue Beitragsbemessungsgrenzen ab 1. Januar 2015
Ab 1. Januar 2015 gelten voraussichtlich folgende Werte in der Sozialversicherung:
Die für die Beurteilung der Krankenversicherungspflicht geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenzen betragen für die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versicherten Arbeitnehmer 54.900,00 €. Für die bereits am 31.12.2002 in der Privaten Krankenversicherung versicherten Beschäftigten beträgt die Grenze 49.500,00 €.