Neue Beitragsbemessungsgrenzen ab 1. Januar 2016

Ab 1. Januar 2016 gelten folgende Werte in der Sozialversicherung:

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Die für die Beurteilung der Krankenversicherungspflicht geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenzen betragen für die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versicherten Arbeitnehmer 56.250,00 €.Neue Beitragsbemessungsgrenzen

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