SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften
Grundsätzlich müssen ab dem 1. Februar 2014 Unternehmen für alle Überweisungen und Lastschriften in Euro im SEPA-Raum die SEPA-Überweisung bzw. die SEPA-Lastschrift verwenden. Dafür muss neben der IBAN das XML-Format ISO 20022 bei gebündelter elektronischer Einlieferung verwendet werden. Dadurch wird eine durchgängige vollautomatisierte Verarbeitung des Zahlungsprozesses ermöglicht, bei dem keine erneute Dateneingabe oder andere manuelle Eingriffe notwendig sind.
Die Einführung des XML-Standards vereinheitlicht die heutige Vielzahl an nationalen Datenformaten im Zahlungsverkehr, insbesondere entfällt das bisher gebräuchliche Datenformat „DTAUS“ mit der SEPAUmstellung. Unternehmen, die in mehreren Ländern tätig sind, können dadurch ihren Aufwand für Formatpflege und Systemadministrierung deutlich reduzieren.
Hinweis: Bei der SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschrift stehen statt 378 Zeichen künftig nur noch 140 Zeichen für den Verwendungszweck zur Verfügung.