Unternehmer aus Drittländern müssen bei Umsatzsteuervergütungsanträgen Originalrechnungen vorlegen

Ein Schweizer Unternehmer hatte die Vergütung von Vorsteuerbeträgen beantragt und hierbei Rechnungen nur in Fotokopie eingereicht. Das Bundeszentralamt für Steuern lehnte den Antrag ab, weil keine Originalrechnungen vorgelegt wurden. Der Bundesfinanzhof sah das auch so und verwies auf den eindeutigen Gesetzestext.

Hinweis: Im Einzelfall kann die Pflicht zur Vorlage von Originalrechnungen aber dann unverhältnismäßig sein, wenn die nicht fristgerechte Vorlage vom Antragsteller nicht zu vertreten ist.

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