Unterschiedliche Höhe von Pflegesachleistung und Pflegegeld ist verfassungsgemäß

Die geringeren Geldleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege durch Familienangehörige gegenüber den Geldleistungen beim Einsatz bezahlter Pflegekräfte verstoßen nicht gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Nach der Entscheidung erfordert weder der Gleichheitssatz noch der Schutz von Ehe und Familie eine Anhebung des Pflegegeldes auf das Niveau der Pflegesachleistung.

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