Unterstützung für Beschäftigte und Studierende in der COVID19-Wirtschaftskrise
Das Bundesministerium der Finanzen hat mitgeteilt , dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten nun Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren können. Erfasst werden Sonderleistungen, die die Beschäftigten zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 erhalten.
Voraussetzung ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen. Andere Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen bleiben hiervon unberührt. Die Beihilfen und Unterstützungen bleiben auch in der Sozialversicherung beitragsfrei. Mit der Steuer- und Beitragsfreiheit der Sonderzahlungen wird die besondere und unverzichtbare Leistung der Beschäftigten in der Corona-Krise anerkannt.
[Update: 09.04.2020] Inzwischen wurde die Rechtsgrundlage für die genannte Steuerbefreiung in einem BMF-Schreiben veröffentlicht.
Leider haben auch viele Studierende aufgrund der COVID-19-Pandemie ihre Nebenjobs verloren und sind unverschuldet in Not geraten. Thüringen hat deshalb als erstes Bundesland aus dem Haushaltsbudget 500.000 Euro bereitgestellt. Das Studierendenwerk kann daraus im Rahmen der „Richtlinie für die Vergabe sozialer Leistungen“ auf Antrag zinslose Sozialdarlehen in Höhe von maximal 800 Euro an bedürftige Studierende vergeben. Das Darlehen kann innerhalb eines Jahres in Raten zurückgezahlt werden. Anträge auf das Sozialdarlehen können ab sofort formlos mit einer Anfrage an asb@stw-thueringen.de gestellt werden.