Weitere steuerliche Entlastung für Unternehmen in Thüringen

Das Thüringer Finanzministerium hat mitgeteilt, dass die Abgabefrist für Steuererklärungen 2018 auf Antrag bis zum 31.05.2020 (auch nachträglich) verlängert wird, wenn die Steuerpflichtigen von einem Steuerberater vertreten werden. Die gesetzliche Abgabefrist für 2018er Steuererklärungen endete bereits am 29.02.2020. Aufgrund der besonderen Umstände durch die COVID-19 Pandemie soll eine Abgabe der Steuererklärungen 2018 bis zum 31.05.2020 nicht mit Verspätungszuschlägen sanktioniert werden.

Außerdem hat sich Thüringen dem Vorstoß mehrerer Bundesländer angeschlossen und erstattet auf Antrag die Umsatzsteuersondervorauszahlung 2020 für Unternehmen, die wirtschaftlich von der Corona-Krise betroffen sind. Die Umsatzsteuersondervorauszahlung beträgt 1/11 der Umsatzsteuer des Vorjahres und wird fällig, wenn man als „Monatszahler“ die sogenannte Dauerfristverlängerung  in Anspruch nehmen möchte.

Wenn von der Corona-Krise betroffene Unternehmen aus Liquiditätsgründen in diesem Jahr die Erstattung der Umsatzsteuersondervorauszahlung beantragen, bleiben gewährte Dauerfristverlängerungen grundsätzlich bestehen. Das Antragsformular haben wir in unserem Downloadbereich unter „Corona-Krise Sofortmaßnahmen“ bereitgestellt. Alternativ kann auch eine berichtigte Anmeldung der USt-Sondervorauszahlung per ELSTER-Verfahren erfolgen.

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