Erhöhung des Übungsleiterfreibetrages und des Ehrenamtsfreibetrages
Der Übungsleiterfreibetrag wird ab 1.1.2021 von 2.400 € auf 3.000 € p.a. erhöht. Um den Übungsleiterfreibetrag in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende vier Voraussetzungen insgesamt erfüllt sein:
- Nebenberuflichkeit,
- begünstigte Tätigkeit (z. B. Übungsleiter, Ausbilder, Betreuer, Pfleger),
- gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke,
- begünstigter Arbeitgeber bzw. Auftraggeber (z. B. gemeinnütziger Verein)
Daneben wurde der jährliche Ehrenamtsfreibetrag von 720 € auf 840 € erhöht. Dieser Freibetrag kann u.a. für nebenberuflich tätige Vorstände, Kassierer oder Platz-/Gerätewarte gemeinnütziger Organisationen angewandt werden.