Nicht gewährter Urlaub führt nicht zwingend zu einem Ausgleich in Geld
Wenn ein Arbeitgeber rechtzeitig beantragten Urlaub nicht gewährt, kann der Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch auf Ersatzurlaub haben. Kann auch dieser nicht genommen werden, entsteht nach einem Urteil des Bundearbeitsgerichts nicht automatisch...