Lediglich technische Bearbeitung von Schecks, Überweisungen oder Lastschriften durch ein Kreditinstitut für andere Kreditinstitute unterliegt dem Umsatzsteuerregelsatz
Die Umsätze im Zahlungs- und Überweisungsverkehr sind von der Umsatzsteuer befreit. Dazu müssen sie die spezifischen und wesentlichen Funktionen dieser Dienstleistung erfüllen. Bei Überweisungen ist das nach Auffassung des Bundesfinanzhofs...