Abzug von Kinderbetreuungskosten für eine geringfügig beschäftigte Betreuungsperson nur bei Zahlung auf ein Empfängerkonto
Für den Abzug von Kinderbetreuungskosten ist Voraussetzung, dass die Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung nachgewiesen werden können und die Zahlungen auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt sind. Diese...