Umsatzsteuerfreiheit für private ambulante Pflegedienste
Die Umsätze eines privaten ambulanten Pflegedienstes sind nur von der Umsatzsteuer befreit, wenn im vorangegangenen Kalenderjahr die Betreuungskosten in mindestens 40% der Fälle von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder...
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