Überprüfung der Miethöhe zum 1.1.2014 bei verbilligter Vermietung
Bei verbilligter Vermietung von Wohnungen sowohl an Angehörige als auch an fremde Dritte beträgt die Grenze 66 % der ortsüblichen Marktmiete. Deshalb ist Folgendes zu beachten: Beträgt die vereinbarte Miete mindestens...