Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem, strukturellem Leerstand von Wohnungen
Der Bundesfinanzhof hatte 2012 präzisiert, unter welchen Voraussetzungen Aufwendungen für langjährig leer stehende Wohnimmobilien als Werbungskosten zu berücksichtigen sind. Im Einzelfall kann ein besonders lang andauernder Leerstand – auch nach...