Abschaffung der zeitnahen Mittelverwendung für kleine Einrichtungen
Eine zeitnahe Mittelverwendung gilt ab dem 29.12.2020 nur noch für gemeinnützige Einrichtungen, deren Gesamteinnahmen jährlich mehr als 45.000 € betragen. Es können also Mittel abseits der zulässigen Rücklagen angespart werden....