Nicht gewährte Steuerbefreiung als offenbare Unrichtigkeit
Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, insbesondere mechanische Versehen, die dem Finanzamt beim Erlass eines Steuerbescheids unterlaufen sind, können bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist jederzeit berichtigt werden. In einem vom...