Neu ab 01.01.2023: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch abrufen
Seit dem 01.01.2023 müssen Unternehmen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ihrer Mitarbeiter bei den Krankenkassen elektronisch abgerufen. Der Arzt übermittelt die Daten zur AU elektronisch an die Krankenkasse. Parallel erhält der Patient … Weiterlesen